Der Dienst

Verwaltungsstrafen und die Straßenverkehrsordnung

Die Verwaltungsstrafen, zu denen auch die meisten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVo) gehören, sind Verstöße zum Schutz der Gemeinschaft, die aus Geldbußen (Geldstrafen), wenn dies durch den verletzten Artikel vorgesehen ist, durch zusätzliche Sanktionen (z.B.: Abzug von Punkten vom Führerschein, Verwaltungsmäßige Sperre oder Beschlagnahme des Fahrzeugs, Widerruf einer Lizenz für eine Tätigkeit usw.).

Artikel 44 bis des Landesgesetzes vom 29. Januar 2002, Nr. 1 sieht vor, dass die Mitgliedskörperschaften der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter anderen auch jene der Gemeinden, auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, die Verwaltungstätigkeit der eigenen Gemeindepolizei an die Südtiroler Einzugsdienste abtreten können.

Hauptziel dieses Zweiges der Gesellschaft besteht darin, die Gemeinden und Ortspolizeikommandos von bestimmten Verwaltungsfunktionen zu entbinden und dadurch Ressourcen für andere Funktionen freizugeben (z. B. eine größere Präsenz vor Ort zu gewährleisten).

 

Der Dienst „Verwaltungsstrafen, Straßen- Verkehrsordnung“ der Gesellschaft ist bestrebt:

  • Eine Standardisierung des Dienstes durch Vereinheitlichung des Strafprozesses auf Provinzebene zu gewährleisten;
  • Eine verbesserte und sicherere Datenverwaltung und in der Verarbeitungszeit zu erbringen;
  • Den Stand der Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen im Zusammenhang mit den Strafprotokollen ins besonderem der StVo zu erhöhen, indem man beispielsweise die Verwendung von PDA-Handgeräten für die Erstellung von Strafbescheiden anregt;
  • Den Polizeikommandos Unterstützung bei der Aktivierung und Verwaltung des pagoPa-Zahlungskanals zu bieten;
  • Eine Vereinheitlichung des Zyklus der Spontanen- wie der Zwangseintreibung der StVo-Strafen, dank der Bearbeitung der Datenflüsse unbezahlter oder teilweise bezahlten Vorhaltungsprotokolle und deren Weitergabe an die Zwangseintreibung zu erbringen.

 

Der Dienst Verwaltungsstrafen, Straßen- Verkehrsordnung der Südtiroler Einzugsdienste AG beschäftigt sich daher speziell mit der Verwaltungstätigkeit der Strafen im Bereich Straßenverkehrsordnung einer Reihe von Gemeinden. Die durchgeführten Tätigkeiten gehen von der Vorbereitung sowie Fertigstellung der Vorhaltungsprotokolle und deren Versand, welche von der Ortspolizei festgestellt wurden, bis hin zum buchhalterischen Abgleich der Einzahlungen (sowohl der nationalen als auch internationalen Protokollen). Die Tätigkeiten umfassen auch die Korrespondenz mit Benutzern, welche per Telefon oder E-Mail abgewickelt werden. Weiteres übernimmt die Südtiroler Einzugsdienste die Hauptrolle des Vermittlers zwischen den Polizeikommandos und dem Unternehmen, welches die Software für die gesamte Verwaltung sowie Bearbeitung des gesamten Strafprozesses bereitstellt.

 

Derzeit führt der Dienst "Verwaltungsstrafen, Strassenverkehrsordnung" die folgenden Aktivitäten aus:

Verwaltung, Überwachung und Koordinierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der spontanen Eintreibung der Vorhaltungsstrafen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere in Bezug auf die Erstellung und Zustellung der Vorhaltungsprotokolle, auf die Kontrolle der Eintreibungsfristen, Analyse der sich oft wiederstellenden Strafsituationen, und all dies in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeikommandos und mit der Abteilung Zwangseintreibungen der Südtiroler Einzugsdienste. Die folgenden Aktivitäten sind essenzieller Bestandteil des Dienstes:

  • Dateneingabe der Vorhaltungsprotokolle im Verwaltungssystem des jeweiligen Polizeikommandos und Erstellung der Drucklose für den Versand;
  • Analyse personenbezogener Daten für die erneute Zustellung von Dokumenten. Verwaltung und Erstellung für die zweite Zustellung der Protokolle (nicht geglückte Zustellungen, im Fall von verkauften Fahrzeugen, bei Autovermietungen von nicht im Eigentum befindlichen Fahrzeugen sowie im Leasing) im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung, notfalls auch mittels Zustellungsboten;
  • Erstellung von Aufstellungslisten für die Zwangseintreibung;
  • Analyse und Entwicklung von Systemen und Verfahren zur Vereinfachung des Einnahmeprozesses im Zusammenhang bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, in Zusammenarbeit mit der ePayS-Zahlungsplattform und dem pagoPa-System;
  • Buchhalterischer Abgleich der Zahlungen und der Beträge welche direkt auf das Kontokorrent des Polizeikommandos / der Gemeinde eingezahlt werden;
  • Zahlungsmahnungen für ausständige Beträge;
  • Unterstützung, Assistenz und Korrespondenz mit Bürgern und Polizeikommandos für Informationen. Zusammenarbeit und Unterstützung der Bürger und Unternehmen mit den Behörden, in allen Phasen und bei jeglichen Problemen in Zusammenhang mit dem Zahlungsprozess;
  • Bearbeitung der Druckmodelle; Verwaltung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Dematerialisierung- und Archivierungsprozesse für den Kompetenzteil;
  • Verwaltung der Vorhaltungsprotokolle an "ausländische Fahrzeuge";
  • Zahlungsmitteilungen und Schnittstelle zum pagoPa-System. In Zusammenarbeit mit den Körperschaften, Planung und Ausführung von Vorschlägen, um die Effizienz der gesamten Verwaltung und der Einhebung der Strafbescheide zu fördern;
  • Druck, Kuvertierung, Zustellung an den Postversand, Postübermittlung und Abrechnung der Zustellungen. Ein externer Lieferant wird Druck, Lieferung und Abholung durch den Frächter vornehmen und folgende Aktivitäten durführen:  Abrechnung der Zustellungen, hochladen von Daten auf eine Software, sowohl nationale als auch internationale Zustellungen, sowie Zustellung von Dokumenten mittels zertifizierter E-Mailadresse, soweit möglich und gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die oben beschriebene Verwaltungs- und Hilfstätigkeit wird von den Südtiroler Einzugsdiensten zugunsten der folgenden 39 Südtiroler Gemeinden / Kommandos ausgeführt: Gemeindeliste denen einige ihrer Kerntätigkeiten verbleiben.

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it